Allgemeine Sachkundeschulung
Die theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis im
Sinne des niedersächsischen Hundegesetzes ist die Grundlage für die
Anschaffung/Haltung eines Hundes in Niedersachsen.
Theoretische Prüfung -
Hundehaltersachkunde
In der theoretischen
Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über:
- die Anforderungen an die Hundehaltung unter
Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
- das Sozialverhalten von Hunden und
rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
- das Erkennen und Beurteilen von
Gefahrensituationen mit Hunden,
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.
Ein
Fragenpool mit mehreren hundert Fragen bildet die Grundlage des
theoretischen Sachkundenachweises. Es handelt sich um einen
Multiple-Choice-Test, bestehend aus 35 Fragen aus insgesamt 5
Kategorien (s.o.) mit jeweils 7 Fragen (nur eine von 4 vorgegebenen
Antwortmöglichkeiten ist die richtige Antwort)
Um die Prüfung zu bestehen müssen
Sie in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet
haben, außerdem müssen Sie insgesamt mindestens 70% der Fragen richtig
beantworten. Sie haben hierfür 45 Minuten Zeit.
Praktische Prüfung zur Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während
des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Sie muss
nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der
niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des
Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des
Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der
Halterin/des Halters.
Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und
Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.
Die Prüfung
beinhaltet mindestens 11 Prüfungssituationen und ist an zwei
unterschiedlichen Orten abzunehmen. Im verkehrsöffentlichen Raum (Stadt)
und den ablenkungsarmen Bereich (Parkanlage).
Auf dem Weg durch den
verkehrsöffentlichen Raum müssen mindestens folgende Situationen
vorkommen:
- Gehen an
stärker befahrener Straße
- Überqueren
einer befahrenen Straße
- Begegnung
mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen etc.
- Begegnung
mit anderen Personen / Menschengruppe
Im ablenkungsarmen Bereich
sind folgende Prüfungssituationen gefordert:
- Handling am
Hund
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Sitz oder
Steh oder Platz oder Bleib
- Kommen auf
Ruf
- Begegnung
mit z.B. Jogger, Skater etc.
- Begegnung
mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe)
- Begegnung
mit anderen Hunden
Die Prüfung
kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils
kostenpflichtig wiederholt werden.
Die gesamte Prüfung kann mit dem angeleinten Hund durchgeführt werden.
erfolgen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich zur
Prüfung anmelden? – sprechen Sie uns an.