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Allgemeine Sachkundeschulung

Die theoretische Prüfung zum Sachkundenachweis im Sinne des niedersächsischen Hundegesetzes ist die Grundlage für die Anschaffung/Haltung eines Hundes in Niedersachsen.

Theoretische Prüfung - Hundehaltersachkunde

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über:

Ein Fragenpool mit mehreren hundert Fragen bildet die Grundlage des theoretischen Sachkundenachweises. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, bestehend aus 35 Fragen aus insgesamt 5 Kategorien (s.o.) mit jeweils 7 Fragen (nur eine von 4 vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist die richtige Antwort) Um die Prüfung zu bestehen müssen Sie in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet haben, außerdem müssen Sie insgesamt mindestens 70% der Fragen richtig beantworten. Sie haben hierfür 45 Minuten Zeit.

Praktische Prüfung zur Hundehaltersachkunde

Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters.

Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Die Prüfung beinhaltet mindestens 11 Prüfungssituationen und ist an zwei unterschiedlichen Orten abzunehmen. Im verkehrsöffentlichen Raum (Stadt) und den ablenkungsarmen Bereich (Parkanlage).

Auf dem Weg durch den verkehrsöffentlichen Raum müssen mindestens folgende Situationen vorkommen:

Im ablenkungsarmen Bereich sind folgende Prüfungssituationen gefordert:

Die Prüfung kann beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand jeweils kostenpflichtig wiederholt werden.
Die gesamte Prüfung kann mit dem angeleinten Hund durchgeführt werden.
Die Beurteilung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung,
erfolgen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung. 

Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich zur Prüfung anmelden? – sprechen Sie uns an.