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Unsere AGBs

Ihre persönlichen Daten aus der Anmeldung werden von der PFOTENSCHULE vertraulich behandelt und nur zur Geschäftsabwicklung intern verwendet.

§ 1 Diese A G B werden mit der Anmeldung zu der Ausbildung in der PFOTENSCHULE an den Leistungsnehmer ausgegeben. Dieser bestätigt mit
seiner Unterschrift auf der Anmeldung den Erhalt dieser A G B.

§ 2 Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft und haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

§ 3 Der Kunde verpflichtet sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist, an den Stunden teilzunehmen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainer/innen
über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Stunde zu informieren.

§ 4 Die Trainer/innen übernehmen keine Garantie für das Erreichen des gewünschten Ausbildungszieles. Die Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes. Die Teilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, dass die gelehrten Ausbildungs- methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

§ 5 Die Trainer/innen behalten sich vor, den vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel, wie z.B. Stachelwürger, Stromreizgeräte, etc. abzulehnen. Diese dürfen gem. Tierschutzgesetz nicht verwendet werden.

§ 6 Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ausbildungsbetrieb betreffen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen. Den Hundeführern wird ausdrücklich gestattet, sich von Übungen auszuschließen, durch
welche sie oder der Hund überfordert wären. Dies gilt insbesondere für das „Ableinen“ der Hunde. Diese Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwortung. Außerhalb des eingezäunten Ausbildungsgeländes müssen die Hunde grundsätzlich angeleint sein. Auch innerhalb der Freispielfläche müssen die Hunde unter ständiger Kontrolle stehen. Sie sind zu beobachten und unter Kontrolle zu halten um evt. Rangelei vorzu-
beugen. Sollte ein Hund mal zu stark bedrängt werden, ist der Verursacher an die Leine zu nehmen und zu einer weiter entfernten Stelle des
Geländes zu führen.

§ 7 Jeder Teilnehmer ist für die Ordnung und Reinhaltung des Geländes mitverantwortlich. Insbesondere sind „Hinterlassenschaften“ der Hunde
in geeigneter Weise vom Hundeführer selbst zu entfernen.

§ 8 Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden. Bei der Ein- und Ausfahrt auf das Gelände bitten wir um besondere Vorsicht.

§ 9 Unterlagen, die ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder
verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 10 Sämtliche Preise verstehen sich für eine Trainingseinheit und für ein Team aus Hundeführer und Hund. Eine Unterrichtsstunde für
Gruppentraining dauert ca. 45 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Die in der Preisliste genannten Preise sind Tagespreise und können je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geändert werden. Mit dem Tag der Herausgabe neuer Preislisten verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der Leistungs-
nehmer nicht im Besitz der neuen Preisliste sein sollte. Vereinbarte Termine für Einzelstunden und Hausbesuche müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet. Bei Teilnahme an Gruppenstunden ohne feste Kursdauer ist eine Absage erwünscht, aber nicht erforderlich.

§ 11 Gewährleistung, Haftung. Die Teilnahme an unserer Ausbildung, Seminaren und Veranstaltungen ist freiwillig. Die Nutzung unseres Ausbildungsgeländes und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Sie entscheiden in eigener Verantwortung ob Sie, die von uns angebotenen Einrichtungen nutzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die aufgestellten Hundesportgeräte (Hürden, Tunnel, Verstecke, etc.) von uns in Eigenarbeit erstellt wurden und keine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgt ist. Die PFOTENSCHULE haftet nicht für Schäden oder Unfälle. Der Hundehalter bzw. Hundeführer ist, zu jeder Zeit, für sein und dass Verhalten seines eigenen Hundes selbst verantwortlich und hat für Schäden,
die durch ihn oder seinen Hund entstehen, selbst einzustehen. Auch in Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die
Haftung der PFOTENSCHULE und oder deren Mitarbeiter ausgeschlossen. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen Rahmen fort.

§ 12 Leistungsverpflichtung, Höhere Gewalt. Wenn die PFOTENSCHULE an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorher-
sehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebs-
störung, Krankheit der Ausbilder, so verschieben sich, wenn die angebotene Leistung nicht unmöglich wird, die Leistungstermine in angemessenem Zeitrahmen. Wird durch die o.a. Umstände die Leistung unmöglich, so besteht keine Leistungsverpflichtung der PFOTENSCHULE. Der Leistungs-
nehmer kann hieraus keine etwaigen Schadensansprüche geltend machen. Treten die o.a. Umstände beim Leistungsnehmer ein, so gelten die
gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

§ 13 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Leistungsanbieters. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Leistungsanbieters bestimmt. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB) Die Geltung einheitlicher Lieferungs- und Leistungsgesetze ist ausgeschlossen.

§ 14 Salvatorische Klausel:
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Pfotenschule Stephan Freistühler
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